Gebäude

Versicherungen bei Bautätigkeiten im landwirtschaftlichen Betrieb

Bauliche Tätigkeiten auf den landwirtschaftlichen Flächen sind sehr zahlreich. Diese werden in nicht unerheblichen Umfang von dem "landwirtschaftlichen Unternehmer" selbst durchgeführt.
Der Gesetzgeber hat dieser Übung, gewisse Bauarbeiten eigenhändig auszuführen dadurch Rechnung getragen, dass bestimmte Bauarbeiten für das landwirtschaftliche Unternehmen bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mitversichert sind.

wird fortgesetzt

Inhaltsgemäß der Zeitschrift der Berufsgenossenschaft "Sicher leben" Heft 3/96 nachempfunden

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